Informationspflicht je nach Reiseart
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Sie wollen Urlaub machen. Dies kann geschehen im Rahmen...
- a) einer Pauschalreise,
- b) verbundenen Reiseleistungen oder
- c) ermittelten Einzelleistung.
Je nach Art der Vermittlung von Reiseleistungen und von Pauschalreisen informieren wir nachfolgend hinsichtlich der Rechte und Pflichten des Kunden sowie des Vermittlers je nach Art der vermittelten Reiseleistung.
a) Vermittlung einer Pauschalreise
Buchung von mindestens zwei unterschiedlichen Arten von Reiseleistungen (z.B. Beherberung, Reiten, Esel-Wandern, Sprachkurs...) bei einem Veranstalter
Formblatt:
- "Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuches"
(Formblatt 11, PDF)
b) Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen
mindestens zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen bei unterschiedlichen Veranstaltern (z.B. Ferienhaus und Reitpaket...)
Formblätter:
- Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt.
(Formblatt 16, PDF) - Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt
(Formblatt 17, PDF)
c) Vermittlung einer einzelnen Reiseleistung
Buchung von nur einer Art von Reiseleistung (z.B. Ferienhaus, Pension, Plan-/Zigeunerwagen-Urlaub, Pferdebox...)
Formblatt:
- kein Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden vorgesehen