Katja van Leeuwen Reitferienvermittlung

Informationspflicht je nach Reiseart

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

Sie wollen Urlaub machen. Dies kann geschehen im Rahmen...

a) einer Pauschalreise,

b) verbundener Reiseleistungen oder 

c) vermittelter Einzelleistungen.

Je nach Art der Vermittlung von Reiseleistungenund von Pauschalreisen informieren wir nachfolgend hinsichtlich der Rechte und Pflichten des Kunden sowie des Vermittlers je nach Art der vermittelten Reiseleistung.


a) Vermittlung einer Pauschalreise

Buchung von mindestens zwei unterschiedlichen Arten von Reiseleistungen (z.B. Beherberung, Reiten, Esel-Wandern, Sprachkurs...) bei einem Veranstalter

Formblatt:


b) Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen

mindestens zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen bei unterschiedlichen Veranstaltern (z.B. Ferienhaus und Reitpaket...)

Formblätter:


c) Vermittlung einer einzelnen Reiseleistung

Buchung von nur einer Art von Reiseleistung (z.B. Ferienhaus, Pension, Plan-/Zigeunerwagen-Urlaub, Pferdebox...)

Formblatt:

  • kein Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden vorgesehen

Weiterführende Informationen zu den drei genannten Reisearten finden Sie auch in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen