Katja van Leeuwen Reitferienvermittlung

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wir haben die meist gestellten Fragen unserer Kunden (FAQ) gesammelt und zusammengefasst. Sollten Sie Informationen vermissen, schreiben Sie uns bitte eine Mail oder rufen Sie uns an – wir erweitern diese Seite dann!

Reiseplanung

Gerne können Sie uns anrufen, wenn Sie sich nicht sicher sind, welcher Reiterhof am besten für Ihre Wünsche und Vorstellungen geeignet ist. 

Wir haben einen internen Fragenkatalog entwickelt und können dadurch genau Heraushören, auf welchem Reiterhof Sie mit Ihren Wünschen am besten aufgehoben sind. 

Bei einer Anfrage erhalten Sie von uns ein Angebot per E-Mail. Sollte Ihre Anfrage nicht konkret gewesen sein, fragen wir bestimmte Reisemerkmale ab.
Sofern Sie sich nicht auf unser Angebot gemeldet haben, erkundigen wir uns ca. nach 10 Tagen per E-Mail und fragen nach dem Stand der Dinge. Sofern keine Reaktion kommt, gehen wir davon aus, dass Sie kein Interesse mehr an der angefragten Reise haben.

Nein, wir erhalten vom Leistungsträger / Veranstalter eine Vermittlungsprovision. Die Buchung einer Leistung über uns ist nicht teurer als die Buchung beim Reiterhof / Veranstalter vor Ort!

  • Bequeme Hosen, auch Jeans möglich wenn diese keine zu dicken Innennähte haben. Normale Reithosen sind zu bevorzugen, da sie keine Nähte an den Innenseiten haben.
    Bitte keine Wechselkleidung vergessen.

  • Knöchelhohe Schuhe (Stiefelletten, Gummistiefel) mit kleinem Absatz zusammen und/oder mit Chaps (Verleih je nach Verfügbarkeiten vor Ort) verhindern das Scheuern der Sattelriemen an den Waden. Das Reiten in Turnschuhen ist auf den meisten Reiterhöfen aus Sicherheitsgründen untersagt.

  • Reithelme sind auf den meisten Reiterhöfen Pflicht und auch wir empfehlen dringend das Tragen einer Reitkappe mit 3-Punkt-Kinnriemen nach EN 33951. Teilweise werden Reithelme auf den Reiterhöfen verliehen.

  • Beim Springreiten wird das Tragen einer passenden Sicherheitsweste empfohlen. Hier  finden Sie alles rund um das Thema Sicherheitswesten.

  • Für schlechtes Wetter oder das Reiten im Winter empfiehlt sich das Tragen warmer und regenfester Reitkleidung. Zum Beispiel eine lange Regenjacke, welche auch über den Sattel geht.

Bitte tragen Sie neue Reitkleidung vorher ein, um mögliches Scheuern oder Drücken vorzubeugen.

Bei vielen unserer Partner ist das Mitbringen eines Hundes gestattet. Sie erkennen es jeweils an den Hinweisen im Steckbrief im jeweiligen Angebot.

Beachten Sie aber, dass bei manchen Unterkünften Hunde nicht alleine im Zimmer bleiben dürfen, während Sie Unterricht haben oder auf einem Ausritt / Wanderritt sind. In diesen Fällen müsste Ihr Vierbeiner, wenn Sie nicht mit einem Nicht-Reiter anreisen, im Auto oder in einer leeren Pferdebox eingesperrt werden. Fragen Sie gerne bei uns nach, wenn Sie sich unsicher sind, wie Sie es am besten handhaben sollten.

Buchungsablauf

Sobald uns die schriftliche Bestätigung seitens des Leistungsträgers vorliegt, erhalten Sie eine Buchungsbestätigung und Rechnung per E-Mail (als PDF-Anhang). Aus dieser Buchungsbestätigung können Sie entnehmen, wann Zahlungen fällig sind und wohin Sie das Geld überweisen müssen.

Zunächst (in den nächsten 5 Werktagen) wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises (zuzüglich der Kosten für eine eventuell gebuchte Versicherung) fällig. Bei Buchungen unter 500 € entfällt eine Anzahlung.

Die Restzahlung ist spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Sie erhalten keine gesonderte Restzahlungsaufforderung noch eine Zahlungsbestätigung.

Nach Eingang der Restzahlung erhalten Sie Reiseinformationen zu dem von Ihnen gebuchten Reiterhof (oder Hotel, Ferienhaus). Darin enthalten sind Anreiseinformationen, Adresse und Telefonnummer des Vertragspartners vor Ort, sowie Informationen für Ihren Aufenthalt.

Ihre komplette Buchungshistorie & -unterlagen bewahren wir 2 Jahre in schriftlicher Form auf.
In unsere Datenbank bleiben nur Buchung sowie Historie aufbewahrt.

Bei der Buchung übermitteln wir an den Leistungsträger Ihren Namen, Geburtsdatum und Telefonnummer, bei Reitern auch das Gewicht und die Reitkenntnisse. Manche Leistungsträger brauchen auch Ihre Adresse, zur Übersendung der Reiseunterlagen oder Police. Bei den Working Holidays werden auch die von Ihnen angegebenen Gesundheitsangaben weitergeleitet.

Bei Buchung eine Reiseversicherung übermitteln wir Ihren Name, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse an die Versicherung.

Die Stornogebühren der jeweiligen Leistungsträger / Veranstalter finden Sie auf unsere Homepage am Ende jedes Angebots als PDF-Datei hinterlegt unter "Buchungsbedingungen des Veranstalters".

Reiseversicherung

Je nach Tarif sind entweder Einzelpersonen, Paare, Familien oder Gruppen (z.B. auch Schulklassen) versichert, wenn diese namentlich auf einer gemeinsamen Police aufgeführt wurden.

Paar = 2 Erwachsene
(unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis & gemeinsamen Wohnsitz)

Familie = Bis zu 2 Erwachsene & max. 6 Kinder (bis 21 Jr.)
(unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis & gemeinsamen Wohnsitz)

Gruppe/Schulklasse = Mind. 8 Personen (altersunabhängig)

Es gelten folgende Versicherungsgründe (unter Vorbehalt):

  • Unererwartete schwere Erkrankung, Tod, schwere Unfallverletzung
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Explosion, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser, Erdbeben oder vorsätzliche Straftat Dritter
  • Betriebsbedingte Kündigung

  • Anordnung durch eine öffentliche Behörde
  • Gilt nicht bei allgemein/großflächigen Quarantänemaßnahmen (z.B. Kreuzfahrtschiffe, ganze geografische Gebiete z.B. Städte)
  • Weitere Details auf Anfrage (siehe Allgemeine Versicherungsbedingungen / Produkt- & Verbraucherinformationen)

Einreiseverbote:

  • Schäden durch Maßnahmen der Staatsgewalt sind nicht versichert. Hierunter fallen auch Einreiseverbote. Bitte prüfen Sie daher unbedingt, ob für Ihr Zielland während Ihres Reisezeitraums ein Einreiseverbot besteht, bevor Sie eine Reiseversicherung abschließen.

Reisewarnungen:

  • Wenn das Auswärtige Amt vor Antritt Ihrer Reise eine Reisewarnung für Ihr Reiseland ausgesprochen hat, sind Schäden in diesen Gebieten nicht versichert. Wenn Sie sich bei Bekanntgabe dieser Reisewarnung bereits vor Ort in Ihrem Reiseland befinden, prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen. Diese enthalten Regelungen, wann der Versicherungsschutz endet. Bitte überprüfen Sie unmittelbar vor Antritt Ihrer Reise, ob das Auswärtige Amt auf seiner Homepage eine solche Reisewarnung dokumentiert hat.

Reisehinweise:

  • Wenn das Auswärtige Amt vor Antritt Ihrer Reise lediglich einen Reisehinweis für Ihr Reiseziel ausgesprochen hat, sind Schäden in diesen Gebieten versichert.

Hierbei gibt es einen Unterschied, ob Sie eine Einmal- oder Jahresversicherung gewählt haben.

Bei einer Einmalversicherung wird ein individueller Versicherungsbeitrag aus folgenden Daten berechnet:

  • Tarif
  • Anzahl & Alter aller Reiseteilnehmer
  • Europa- oder Weltreise
  • Reisedatum bzw. -Dauer
  • Gesamtreisepreis (inkl. Bus, Bahn, Flugzeug)

Bei einer Jahresversicherung hingegen gibt es einen Festpreis.

Die Höhe der Kostenerstattung richtet sich nach der Versicherungsart (Einzel- /Jahresversicherung) sowie ob mit oder ohne Selbstbeteiligung.

Bei Einzelversicherungen mit Selbstbeteiligung gilt: 20% des erstattungsfähigen Schadens (mind. 25 € je Person / Objekt) - teilweise nicht zutreffend beim Jahres-Reiseschutz

Reiserückttitt-Versicherung:

  • Erstattet die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn die Reise aus einem versichertem Grund nicht angetreten werden kann.

Reiseabbruch-Versicherung:

  • Erstattet u.a. die zusätzlichen Reisekosten entsprechender der ursprünglich gebuchten Reiseart und -qualität, wenn aus einem versicherten Grund die Rückreise frühzeitig angetreten werden muss.
  • Erstattet außerdem den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reise-Leistungen vor Ort.

Bei beiden Versicherungsarten (Einmal- / Jahresversicherung) kommt es auf das Datum des Reiseantrittes an.

Reiseantritt in weniger als 30 Tagen:
Die RSV sollte direkt mit Buchung der Reise, spätestens 2 Tage nach der Buchung erfolgen. WICHTIG!!! Wochenend- und Feiertage gelten ebenfalls zu der 2-Tages-Frist.

Reiseantritt in mehr als 30 Tagen:Eine RSV kann jederezti aber spätestens 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden.

Einmalverischerung: Gilt einmalig & endet somit automatisch der Reise.

Jahresversicherung: Gilt für 365 Tage und muss vom Kunden spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt werden, ansonsten verlängert sich der Versicherungsschutz um weitere 365 Tage.

Ja, denn beispielsweise versichert Allianz Travel die persönliche Quarantäne bei epidemischer / pandemischer Erkrankungen.

Gerade bei kurzfristigen Buchungen läuft man Gefahr, in eine „Falle“ zu tappen: Je kurzfristiger man stornieren muss umso höher sind die Stornokosten!

Nein, nicht unbedingt. Kreditkarten decken oftmals nur einen Teil ab, bitte klären Sie daher unbedingt welche Leistungen bei Ihrer Versicherung enthalten sind. Meist ist der medizinische Krankenrücktransport nicht mit eingeschlossen, so dass der Verletzte entweder im Ausland im Krankenhaus bleiben, oder die meist sehr hohen Kosten für den Krankenrücktransport (u.a. Transportmittel, Streckenlänge, medizinische Versorgung) selbst aufbringen muss.

Dies gilt in der Regel nur für aufgegebenes Gepäck. Sollte der Koffer während des Fluges verloren gehen, hat der Passagier einen Anspruch auf Entschädigung. Hierbei gibt es eine maximale Versicherungssumme. 

Allgemeine Fragen

Wieso sich eine Buchung bei der Katja van Leeuwen Reitferienvermittlung lohnt

Eine Buchung über uns lohnt sich, da wir alle Reiterhöfe persönlich testen und uns regelmäßig von der Qualität des Angebots überzeugen. 
Außerdem bekommen Sie bei uns für jede 3. Buchung einen Treuerabatt in Höhe von 50,-€ als Gutschein - und dabei ist es egal welches Angebot Sie bei uns buchen. 

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Durch die Austragung entstehen keine Nachteile für Sie, Nachfragen zu laufenden oder künftigen Anfragen oder Buchungen sind davon nicht betroffen.

Die Firma "Katja van Leeuwen Reitferienvermittlung" vermittelt die Buchung zwischen Ihnen und dem ausgewählten Vertragspartner sprich Leistungsträger / Veranstalter (Reiterhof, Hotel, Ferienhausvermieter) und tritt somit als Reisebüro und nicht als Veranstalter auf.