Katja van Leeuwen Reitferienvermittlung

Informationspflicht je nach Reiseart

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

Sie wollen Urlaub machen. Dies kann geschehen im Rahmen...

a) einer Pauschalreise,

b) verbundener Reiseleistungen oder 

c) vermittelter Einzelleistungen.

Je nach Art der Vermittlung von Reiseleistungenund von Pauschalreisen informieren wir nachfolgend hinsichtlich der Rechte und Pflichten des Kunden sowie des Vermittlers je nach Art der vermittelten Reiseleistung.


a) Vermittlung einer Pauschalreise

Buchung von mindestens zwei unterschiedlichen Arten von Reiseleistungen (z.B. Beherberung, Reiten, Esel-Wandern, Sprachkurs...) bei einem Veranstalter

Formblatt:


b) Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen

mindestens zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen bei unterschiedlichen Veranstaltern (z.B. Ferienhaus und Reitpaket...)

Formblätter:


c) Vermittlung einer einzelnen Reiseleistung

Buchung von nur einer Art von Reiseleistung (z.B. Ferienhaus, Pension, Plan-/Zigeunerwagen-Urlaub, Pferdebox...)

Formblatt:

  • kein Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden vorgesehen

Weiterführende Informationen zu den drei genannten Reisearten finden Sie auch in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Bereit für ein Reitabenteuer?

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Ganz gleich, ob Sie schon ein konkretes Ziel vor Augen haben oder einfach spüren, dass es wieder Zeit ist für Pferde, Natur und neue Eindrücke - wir beraten Sie persönlich, ehrlich und mit langjähriger Erfahrung.

Denn kein Reiturlaub gleicht dem anderen -
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Mit über 30 Jahren Expertise und einem feinen Gespür für die Wünsche unserer Reisenden finden wir den passenden Hof, das richtige Pferd und ein Erlebnis, welches Ihnen wirklich entspricht.